Bei Fragen zur Produktsicherheit oder zur Compliance in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung 2023/988 wenden Sie sich bitte an folgenden Hersteller:
MAD
Wiltonstraat 53
NL-3905 KW Veenendaal
Tel: +31 318586100
info@mad-automotive.com
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Sollte kein TÜV-Gutachten vorliegen oder das Fahrzeug nicht aufgeführt sein, ist eine Abnahme nach §19(2) StVZO bzw. §21 StVZO durchzuführen.